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AGB

Stand: 01. März 2021

1) Vertragsabschluss

- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Hawkeye  

  Tennisakademie (nachfolgend HTA genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, 

  Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von der HTA schriftlich bestätigt 

  werden.

- Der Vertrag mit der HTA kommt mit der Abgabe der schriftlichen Anmeldung oder nach 

  Zahlung der gestellten Rechnung zustande. Die HTA hat das Recht, Anmeldungen ohne 

  Angabe von Gründen abzulehnen.

- Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen  

  anerkannt.

- Ebenfalls werden vom Teilnehmer die AGBs, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen

  Tennisvereine oder Tennishallen anerkannt, auf denen das Training durchgeführt wird.

- Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, egal welchen Grundes, findet nicht statt.


2) Leistungsangebot / Training

   Das Leistungsangebot der Hawkeye Tennisakademie (HTA) umfasst grundsätzlich folgende    

   Leistungen:

- Einzel- und Gruppentraining

- tennisspezifisches Athletiktraining 

- Feriencamps

- Fast Learning Kurse

- Turnierbetreuung

- Kurse der Ballschule Heidelberg

- Schnuppertraining

- Seminare

- Organisation und Durchführung von Turnieren

- Schläger- Bespannungsservice


- Die HTA stellt die Trainingsgruppen hauptsächlich nach Alter und Spielstärke zusammen.   

  Die Einteilung kann von der HTA geändert werden. 

- Von Seiten der Teilnehmer besteht kein Anspruch in eine bestimmte Trainingsgruppe  

  eingeteilt zu werden. Die HTA versucht aber die Wünsche der Teilnehmer nach Möglichkeit    

  zu berücksichtigen.

- Ein gebuchtes Training ist nicht übertragbar.

- Es besteht von Seiten des Teilnehmers kein Anrecht auf einen bestimmten Trainer. Die 

  Einteilung der Trainer übernimmt die HTA. Neben den hauptamtlichen Trainern können 

  auch Assistenztrainer eingesetzt werden. Die HTA versucht aber die Wünsche der  

  Teilnehmer nach Möglichkeit zu berücksichtigen.


3) Trainingsdurchführung

- Eine Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten (bei Ballschulkursen kann die Trainingszeit auch nur 45 Minuten betragen). 

  Hierin enthalten ist auch eine erforderliche Platzpflege.

- Trainingsstunden dürfen nur in entsprechender Sportkleidung und mit dem Belag 

  entsprechendem Schuhwerk angetreten werden.

- Mögliche Erkrankungen oder Allergien sind vom Trainingsteilnehmer oder dem 

  Erziehungsberechtigten vor Beginn der Trainingseinheit den Trainern der HTA 

  mitzuteilen.

- Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.

- Jeder Teilnehmer oder Erziehungsberechtigter bestätigt mit der Anmeldung, dass eine 

  private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung beim Teilnehmer 

  besteht.

- Trainingsstunden, die vom Trainer abgesagt werden, werden zu einem späteren Zeitpunkt 

  nachgeholt oder durch einen Assistenztrainer übernommen. Es besteht kein Anspruch auf 

  Rückerstattung des Trainingsentgeltes von Seiten des Teilnehmers.

- Vereinbarte Trainingstermine (Einzeltraining), die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen 

  werden können, müssen unverzüglich aber mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn  

  vom Teilnehmer abgesagt werden. Rechtzeitig abgesagte Termine (Einzeltraining) werden  

  nachgeholt

  Sollte der Trainingstermin nicht oder zu spät abgesagt werden verfällt die Leistungspflicht

  der HTA. Ein Anspruch auf das Trainingsentgelt von Seiten der HTA bleibt bestehen.

- Die im Rahmen der Camps oder des Gruppentrainings nicht wahrgenommenen oder vom 

  Teilnehmer abgesagten Trainingsstunden (egal welchen Grundes) können aus 

  organisatorischen Gründen vom Teilnehmer nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf 

  das Trainingsentgelt von Seiten der HTA bleibt unverändert bestehen.

- Bei Unbespielbarkeit der Freiplätze findet das Training in der Tennishalle statt. Sollte eine 

  Tennishalle nicht zur Verfügung stehen werden die entfallenen Trainingsstunden 

  nachgeholt. Der Trainer stellt die Unbespielbarkeit des Platzes fest.

- Beim Einzeltraining im Rahmen des TCO Jugendtrainings besteht prinzipiell kein Anspruch auf das Nachholen eines 

  Trainingstermins von Seiten des Schülers. Es sei denn, das Training wird von Seiten der Trainer der HTA abgesagt. Sollte dies

  geschehen, wird der ausgefallene Trainingstermin nachgeholt.


4) Trainingskosten

- Die Trainingsgebühren werden im Voraus nach Rechnungsstellung entrichtet, spätestens 

  aber vor Beginn der ersten Trainingseinheit.

- Die Kosten für die verschiedenen Leistungen der HTA richten sich nach den aktuellen 

  Preislisten.

- Etwaige Kosten für Frei- oder Hallenplätze sind direkt Vorort an den jeweiligen 

  Tennisverein oder Hallenbetreiber zu entrichten.


5) Höhere Gewalt

- Bei Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder Absage des Trainings durch höhere Gewalt 

  (Unwetter, Pandemie, Terrorgefahr, etc.) sowie behördliche oder gerichtliche Anordnungen 

  besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz von Seiten des 

  Teilnehmers, sofern die HTA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


6) Aufsichtspflicht der Trainer

- Die Aufsichtspflicht für minderjährige Trainingsteilnehmer beschränkt sich auf die Dauer 

  der Trainingseinheit. Vor Beginn und nach Beendigung der Trainingseinheit übernimmt die 

  HTA keine Haftung für minderjährige Trainingsteilnehmer.

- Mit Verlassen des Tennisplatzes endet die Aufsichtspflicht der HTA und ihrer Trainer und 

  Mitarbeiter.


7) Ausschluss vom Training

- Im Einzelfall behält sich die HTA vor Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen, 

  sollten diese nach trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten 

  und/oder den Ablauf des Trainingsbetriebes stören.

- Bei Minderjährigkeit müssen die ausgeschlossenen Trainingsteilnehmer bis die 

  Trainingseinheit endet oder sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden im  

  Trainingsbereich verbleiben.

- In diesem Fall hat der ausgeschlossene Trainingsteilnehmer keinen Anspruch auf 

  Rückerstattung des Trainingsentgeltes oder eines Nachholtermins.


8) Haftung

- Das Training findet auf eigene Gefahr statt.

- Die HTA haftet für jegliche Schäden während der Trainingseinheit nur bei Vorsatz oder 

  grober Fahrlässigkeit der von der HTA beauftragten Trainer oder Mitarbeiter.


9) Mängel und Gewährleistungen

- Mängel oder durch das Training entstandene Schäden (an Personen und /oder Sachen) 

  müssen vom Trainingsteilnehmer direkt nach Entdeckung aber spätestens am Folgetag 

  nach der Trainingseinheit schriftlich der HTA mitgeteilt werden.

- Nach Ablauf der Frist sind etwaige Mängelrügen oder Anspruch auf Schadensersatz 

  ausgeschlossen.


10) Zahlungsverzug

- Das Trainingsentgelt ist jeweils vor Beginn der Trainingseinheit (spätestens mit Beginn der 

  zweiten Trainingseinheit) zu entrichten. 

- Das Trainingsentgelt kann gegen Rechnung in bar oder per Überweisung auf das  

  angegebene Konto der HTA entrichtet werden.

- Gerät der Trainingsteilnehmer mit der Zahlung des Trainingsentgeltes in Verzug ist die HTA 

  berechtigt, das Training für den Teilnehmer unmittelbar einzustellen.


11) Datenschutz

Siehe Datenschutzerklärung


12) Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

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