AGB
Stand: 01. März 2021
1) Vertragsabschluss
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit der Hawkeye
Tennisakademie (nachfolgend HTA genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden,
Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie von der HTA schriftlich bestätigt
werden.
- Der Vertrag mit der HTA kommt mit der Abgabe der schriftlichen Anmeldung oder nach
Zahlung der gestellten Rechnung zustande. Die HTA hat das Recht, Anmeldungen ohne
Angabe von Gründen abzulehnen.
- Bei Zustandekommen des Vertrages werden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
anerkannt.
- Ebenfalls werden vom Teilnehmer die AGBs, Platz- und Hallenordnungen der jeweiligen
Tennisvereine oder Tennishallen anerkannt, auf denen das Training durchgeführt wird.
- Die Rückerstattung bereits gezahlter Beträge, egal welchen Grundes, findet nicht statt.
2) Leistungsangebot / Training
Das Leistungsangebot der Hawkeye Tennisakademie (HTA) umfasst grundsätzlich folgende
Leistungen:
- Einzel- und Gruppentraining
- tennisspezifisches Athletiktraining
- Feriencamps
- Fast Learning Kurse
- Turnierbetreuung
- Kurse der Ballschule Heidelberg
- Schnuppertraining
- Seminare
- Organisation und Durchführung von Turnieren
- Schläger- Bespannungsservice
- Die HTA stellt die Trainingsgruppen hauptsächlich nach Alter und Spielstärke zusammen.
Die Einteilung kann von der HTA geändert werden.
- Von Seiten der Teilnehmer besteht kein Anspruch in eine bestimmte Trainingsgruppe
eingeteilt zu werden. Die HTA versucht aber die Wünsche der Teilnehmer nach Möglichkeit
zu berücksichtigen.
- Ein gebuchtes Training ist nicht übertragbar.
- Es besteht von Seiten des Teilnehmers kein Anrecht auf einen bestimmten Trainer. Die
Einteilung der Trainer übernimmt die HTA. Neben den hauptamtlichen Trainern können
auch Assistenztrainer eingesetzt werden. Die HTA versucht aber die Wünsche der
Teilnehmer nach Möglichkeit zu berücksichtigen.
3) Trainingsdurchführung
- Eine Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 60 Minuten (bei Ballschulkursen kann die Trainingszeit auch nur 45 Minuten betragen).
Hierin enthalten ist auch eine erforderliche Platzpflege.
- Trainingsstunden dürfen nur in entsprechender Sportkleidung und mit dem Belag
entsprechendem Schuhwerk angetreten werden.
- Mögliche Erkrankungen oder Allergien sind vom Trainingsteilnehmer oder dem
Erziehungsberechtigten vor Beginn der Trainingseinheit den Trainern der HTA
mitzuteilen.
- Den Anweisungen des Trainers ist unbedingt Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer oder Erziehungsberechtigter bestätigt mit der Anmeldung, dass eine
private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung beim Teilnehmer
besteht.
- Trainingsstunden, die vom Trainer abgesagt werden, werden zu einem späteren Zeitpunkt
nachgeholt oder durch einen Assistenztrainer übernommen. Es besteht kein Anspruch auf
Rückerstattung des Trainingsentgeltes von Seiten des Teilnehmers.
- Vereinbarte Trainingstermine (Einzeltraining), die vom Teilnehmer nicht wahrgenommen
werden können, müssen unverzüglich aber mindestens 24 Stunden vor Trainingsbeginn
vom Teilnehmer abgesagt werden. Rechtzeitig abgesagte Termine (Einzeltraining) werden
nachgeholt
Sollte der Trainingstermin nicht oder zu spät abgesagt werden verfällt die Leistungspflicht
der HTA. Ein Anspruch auf das Trainingsentgelt von Seiten der HTA bleibt bestehen.
- Die im Rahmen der Camps oder des Gruppentrainings nicht wahrgenommenen oder vom
Teilnehmer abgesagten Trainingsstunden (egal welchen Grundes) können aus
organisatorischen Gründen vom Teilnehmer nicht nachgeholt werden. Der Anspruch auf
das Trainingsentgelt von Seiten der HTA bleibt unverändert bestehen.
- Bei Unbespielbarkeit der Freiplätze findet das Training in der Tennishalle statt. Sollte eine
Tennishalle nicht zur Verfügung stehen werden die entfallenen Trainingsstunden
nachgeholt. Der Trainer stellt die Unbespielbarkeit des Platzes fest.
- Beim Einzeltraining im Rahmen des TCO Jugendtrainings besteht prinzipiell kein Anspruch auf das Nachholen eines
Trainingstermins von Seiten des Schülers. Es sei denn, das Training wird von Seiten der Trainer der HTA abgesagt. Sollte dies
geschehen, wird der ausgefallene Trainingstermin nachgeholt.
4) Trainingskosten
- Die Trainingsgebühren werden im Voraus nach Rechnungsstellung entrichtet, spätestens
aber vor Beginn der ersten Trainingseinheit.
- Die Kosten für die verschiedenen Leistungen der HTA richten sich nach den aktuellen
Preislisten.
- Etwaige Kosten für Frei- oder Hallenplätze sind direkt Vorort an den jeweiligen
Tennisverein oder Hallenbetreiber zu entrichten.
5) Höhere Gewalt
- Bei Abbruch, Unterbrechung, Verlegung oder Absage des Trainings durch höhere Gewalt
(Unwetter, Pandemie, Terrorgefahr, etc.) sowie behördliche oder gerichtliche Anordnungen
besteht kein Anspruch auf Rückerstattung oder Schadensersatz von Seiten des
Teilnehmers, sofern die HTA nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
6) Aufsichtspflicht der Trainer
- Die Aufsichtspflicht für minderjährige Trainingsteilnehmer beschränkt sich auf die Dauer
der Trainingseinheit. Vor Beginn und nach Beendigung der Trainingseinheit übernimmt die
HTA keine Haftung für minderjährige Trainingsteilnehmer.
- Mit Verlassen des Tennisplatzes endet die Aufsichtspflicht der HTA und ihrer Trainer und
Mitarbeiter.
7) Ausschluss vom Training
- Im Einzelfall behält sich die HTA vor Trainingsteilnehmer vom Training auszuschließen,
sollten diese nach trotz Ermahnung den Anweisungen der Trainer keine Folge leisten
und/oder den Ablauf des Trainingsbetriebes stören.
- Bei Minderjährigkeit müssen die ausgeschlossenen Trainingsteilnehmer bis die
Trainingseinheit endet oder sie von einem Erziehungsberechtigten abgeholt werden im
Trainingsbereich verbleiben.
- In diesem Fall hat der ausgeschlossene Trainingsteilnehmer keinen Anspruch auf
Rückerstattung des Trainingsentgeltes oder eines Nachholtermins.
8) Haftung
- Das Training findet auf eigene Gefahr statt.
- Die HTA haftet für jegliche Schäden während der Trainingseinheit nur bei Vorsatz oder
grober Fahrlässigkeit der von der HTA beauftragten Trainer oder Mitarbeiter.
9) Mängel und Gewährleistungen
- Mängel oder durch das Training entstandene Schäden (an Personen und /oder Sachen)
müssen vom Trainingsteilnehmer direkt nach Entdeckung aber spätestens am Folgetag
nach der Trainingseinheit schriftlich der HTA mitgeteilt werden.
- Nach Ablauf der Frist sind etwaige Mängelrügen oder Anspruch auf Schadensersatz
ausgeschlossen.
10) Zahlungsverzug
- Das Trainingsentgelt ist jeweils vor Beginn der Trainingseinheit (spätestens mit Beginn der
zweiten Trainingseinheit) zu entrichten.
- Das Trainingsentgelt kann gegen Rechnung in bar oder per Überweisung auf das
angegebene Konto der HTA entrichtet werden.
- Gerät der Trainingsteilnehmer mit der Zahlung des Trainingsentgeltes in Verzug ist die HTA
berechtigt, das Training für den Teilnehmer unmittelbar einzustellen.
11) Datenschutz
Siehe Datenschutzerklärung
12) Schlussbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.